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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge bei KEO Fitness

 

§â€…1 Hausordnungen

Bei Nutzung eines KEO Fitness-Centers unterliegt das Mitglied der in dem Center jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten in hygienisch sensiblen Bereichen (z.B. Duschen, Saunen etc.) beinhalten.

 

§â€…2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

  1. Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von KEO Fitness möglich.

  2. Das Mitglied verpflichtet sich KEO Fitness gegenüber, die ihm ausgehändigte Chiparmband nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust des Chiparmbandes unverzüglich in Textform bei KEO Fitness zu melden.

 

§â€…3 Folgen eines Verlustes des Chiparmbandes bzw. dessen Überlassung an Dritte

  1. Bei Verlust des Chiparmbandes wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen 15 EUR für ein Chiparmband.

  2. Nutzt eine dritte Person unbefugt das Chiparmband des Mitglieds und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass das Chiparmband dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden ist oder dass das Mitglied einen Verlust des Chiparmbandes nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung eines KEO Fitness-Centers durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz i.H.v. 10 EUR (bei HAU oder WAI-Mitgliedschaft: 20 EUR) zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch KEO Fitness bleibt unberührt.

 

§â€…4 Zugangsberechtigung zu einem KEO Fitness-Center

Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung eines KEO Fitness-Centers berechtigt, wenn es sich bei Zutritt durch sein Chiparmband ausweisen kann.

 

§â€…5 Umfang der geschuldeten Leistungen 

Sofern im Mitgliedschaftsvertrag nicht abweichend geregelt gilt:

  1. Die Mitgliedschaft berechtigt – während der jeweiligen Öffnungszeiten - zur Nutzung des gesamten Sport- und Fitness-Center-Bereichs einschließlich der Sanitäranlagen (WC, Dusche), einschließlich aller vorhandenen Trainingsgeräte für Cardio- und Krafttraining (auch Freihanteln). Die Nutzung von EMS-Gerätschaften und Eissauna bedarf der gesonderten Buchung/Terminvereinbarung, ggf. fallen hierzu über den Mitgliedsbeitrag hinausgehende Kosten an.

  2. Dienstleistungen, die zur Benutzung der Fitnessstudioeinrichtungen erforderlich sind (insbes. Gerätebetreuung) sind von dem monatlichen Mitgliedsbeitrag mit umfasst. Für eine zusätzliche individuelle Betreuung („Personal Trainer“) fällt eine zusätzliche Gebühr an. Preise und Leistungsumfang des Personal Trainer-Angebots können in jedem KEO Fitness-Center erfragt werden.

  3. Der monatliche Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Teilnahme an sämtlichen regelmäßigen Trainingskursen. Für einzelne zusätzliche Veranstaltungen (insbes. mit externen Fitness-Trainern) können zusätzliche Gebühren anfallen. Auf derartige Zusatzgebühren wird bei Ankündigung eines solchen Kurses gesondert hingewiesen.

  4. Der monatliche Mitgliedsbeitrag deckt auch die Nutzung von auf der Trainingsfläche aufgestellten Getränkespendern während des Trainings ab.

  5. KEO Fitness garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten/bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Fitness-Centers mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.

 

§â€…6 Begleitpersonen/Verzehr mitgebrachter Getränke

  1. Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht gestattet. 

  2. Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des KEO Fitness- und Wellnessbereichs gestattet. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und von Speisen ist innerhalb des gesamten Fitness-Centers untersagt.

 

§â€…7 Haftungsbeschränkung

  1. KEO Fitness haftet grds. nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KEO Fitness, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von KEO Fitness zählt insbes., aber nicht ausschließlich die fortlaufende Bereitstellung der in §â€…4 des Mitgliedschaftsvertrages genannten Einrichtungen.

  2. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in ein KEO Fitness-Center zu bringen. Von Seiten KEO Fitness werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch KEO Fitness zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von KEO Fitness in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

  3. Dem Mitglied wird zudem ausdrücklich geraten, KEO Fitness 

    1. im Rahmen einer an ihm vorgenommenen Anamnese nur wahrheitsgemäße und vollständige Informationen zu liefern und nur wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seiner Person (insbesondere zu Gesundheit, Vorerkrankungen, körperlichen Einschränkungen und dergleichen) zu machen;

    2. unverzüglich und rechtzeitig vor Beginn der nächsten Trainingseinheit/Anwendung zu informieren, wenn sich wesentliche in seiner Person liegende Umstände ergeben/verändern (insbesondere zu Gesundheit, Vorerkrankungen, körperlichen Einschränkungen und dergleichen), insbesondere wenn diese seine Trainingsfähigkeit einschränken;

um KEO Fitness eine ordnungsgemäße Leistungserbringung zu ermöglichen und das Mitglied vor Schäden zu bewahren.

 

§â€…8 Kündigungsrechte der KEO Fitness

  1. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei (2) Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies die KEO Fitness, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

  2. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  3. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich KEO Fitness ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

 

§â€…9 Kündigung durch das Mitglied

  1. Das Mitglied ist insbes. unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:

  1. Bei Eintritt einer Schwangerschaft.

  2. Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote der KEO Fitness-Center unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig.

  3. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Mitglieds an einen Ort, der mehr als 50 km von dem nächsten KEO Fitness-Center entfernt liegt.

  • Bei Schließung oder Verlegung eines KEO Fitness-Centers, wenn danach das nächstgelegene KEO Fitness-Center mindestens 30 km weiter von dem Hauptwohnsitz des Mitglieds entfernt liegt, als das geschlossene bzw. verlegte KEO Fitness-Center.

  1. In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 u. 2 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei KEO Fitness im Original eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach Abs. 1 Nr. 3 sind eine Ab- und Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen.

  2. Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, wird erst mit Zugang bei der Madera Fitness GmbH, Poststraße 43, 66386 St. Ingbert wirksam. Die Kündigung soll in Schriftform erfolgen; Textform genügt indes. 

  3. Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied das ihm ausgehändigte Chiparmband bei einem KEO Fitness-Center abzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft, so wird die in §â€…3 Abs. 1 genannte Verlustgebühr fällig.

 

§â€…10 Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung

  1. KEO Fitness erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung, soweit in den Datenschutzhinweise im Sinne von Artikel 13 DSGVO nicht anders angegeben. Auf dies Datenschutzhinweise im Sinne von Artikel 13 DSGVO wird ergänzend verwiesen. Verarbeitet werden in der Regel die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse, Bankverbindung ergänzt durch die Angaben zur Person, die ihm Rahmen der Analyse des Mitglieds (insbesondere der Anfangsanalyse) erhoben werden. 

  2. Zudem werden bei Betreten eines KEO Fitness-Centers die auf dem Chiparmband gespeicherte Mitgliedsnummer sowie das Datum und die Uhrzeit erfasst. KEO Fitness speichert diese Daten für maximal zwei Monate. Sie dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht. Rechtsgrundlage sind insoweit unser berechtigtes Interesse eine unbefugte Nutzung der Einrichtungen zu verhindern (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO) sowie die Durchführung des Vertrags an sich (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO).

  3. Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung, soweit in den Datenschutzhinweise im Sinne von Artikel 13 DSGVO nicht anders angegeben. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird KEO Fitness hierfür gesondert eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO) bei dem Mitglied einholen. Soweit (insbesondere im Rahmen der Analyse des Mitglieds) Daten erhoben werden, die zu besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs.1 DSGVO zählen, erfolgt dies nur im Einklang mit den Vorgaben des Art. 9 DSGVO, das heißt in der Regel nur mit Einwilligung im Sinne von Art. 9 Abs.2 a) DSGVO (das Nähere ist den Datenschutzhinweise im Sinne von Artikel 13 DSGVO zu entnehmen).

  4. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise im Sinne von Artikel 13 DSGVO von KEO Fitness verwiesen. 

 

 

 

 

§â€…11 Rechtsnachfolge

KEO Fitness bleibt es vorbehalten, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Mitglied auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen, der dann an Stelle von KEO Fitness in den Vertrag eintritt. Für den Fall, dass der Wechsel vollzogen wird steht dem Mitglied ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu, das er durch entsprechende ausdrückliche, an den Rechtsnachfolger gerichtete Willenserklärung ausüben kann. § 9 dieser AGB gilt hierfür entsprechend.  

 

§â€…12 Höhere Gewalt

  1. In Fällen höherer Gewalt ist KEO Fitness für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von den im Vertrag und in § 5 dieser AGB geregelten Leistungspflichten befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs von KEO Fitness liegende Ereignis, durch das KEO Fitness ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Pandemien, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie nicht von ihr verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen. Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten von Vorlieferanten oder Subunternehmern von KEO Fitness gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn diese Vorlieferanten oder Subunternehmer ihrerseits durch ein Ereignis gem. S. 1 an der Erbringung der ihnen obliegenden Leistung gehindert sind.

  2. KEO Fitness wird dem Mitglied unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.

  3. Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob bzw. inwieweit nach ihrer Beendigung, die während dieser Zeit nicht erbrachten Leistungen nachträglich erbracht werden sollen. Ungeachtet dessen ist das Mitglied berechtigt, den Vertrag zu kündigen (Sonderkündigungsrecht), wenn die höhere Gewalt mehr als vier Wochen (im laufenden Vertragsverhältnis) andauert. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

 

§â€…13 Beitragsanpassung – Umsatzsteuer-/Mehrwertsteueränderung

  1. Bei einer Erhöhung des gesetzliches Umsatzsteuersatzes (= Mehrwertsteuersatzes) durch den Gesetzgeber ist KEO Fitness berechtigt, die geschuldeten, laufenden Entgelte (Mitgliedsbeiträge) und auch die Einzelleistungsvergütungen (für zusätzlich gebuchte Leistungen) gegenüber der vertraglichen Vereinbarung entsprechend zu erhöhen. Bei einer Senkung ist KEO Fitness umgekehrt verpflichtet, auch die vorgenannten Entgelte und Vergütungen entsprechend zu senken. 

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